Wer ist behindert?
Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt.
Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend ist und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich ob eine Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Art der Behinderung an.
Ob eine Behinderung vorliegt muss ein Arzt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände beurteilen.
Ausgedrückt wird die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung als "Grad der Behinderung" ("GdB") in Zehnergraden von 20 bis 100.
Anträge für die Feststellung eines Grad der Behinderung können für verschiedene Bundesländer unter „Downloads“ als PDF-Datei abgerufen werden!
Definition Behinderung
Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) definiert in § 2 Abs.1 den Begriff der Behinderung:
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn eine entsprechende Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die genannten Beeinträchtigungen angeboren, Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit sind. Maßgeblich ist auch nicht die Schädigung bzw. Beeinträchtigung selbst, sondern deren Auswirkungen in den verschiedenen Lebensbereichen.
Wer ist schwerbehindert?
Schwer behindert ist, wer einen Grad der Behinderung von mehr als 50 hat. Leider wird sehr oft der Grad der Behinderung mit der einer körperlichen oder geistigen Leistungseinschränkung gleichgesetzt. So kann z. B. ein Computerspezialist der nur einen Arm hat, die gleich gute Arbeit leisten, wie jemand ohne Beeinträchtigung. Hieraus ist zu ersehen, dass auch ein Schwerbehinderter mit einem GdB von 100 in seinem Beruf die volle Leistung erbringen kann, wenn er eine Tätigkeit verrichtet bei der er durch seine Behinderung nicht beeinträchtigt ist.
Es kommt also auf die Art der Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem Beruf an. Darüber hinaus lassen sich durch eine Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz, die Arbeitsabläufe so gestalten, dass auch ein Behinderter die gleiche Leistung erbringen kann.
Definition Schwerbehinderung
Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) definiert in § 2 Abs.2 den Begriff der Schwerbehinderung:
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.